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SCHUFA-Eintrag: Loswerden oder damit leben – Infos und Tipps

Ein negativer SCHUFA-Eintrag belastet die persönliche Bonität stark. Viele Verträge können mit Negativmerkmalen nicht mehr abgeschlossen werden – nicht nur Kredite sind betroffen. Wann kommt es zu Negativeinträgen? Lassen sich Negativmerkmale löschen? Was hat ein Eintrag mit den SCHUFA Scorewerten zu tun? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Wann kommt es zu einem negativen SCHUFA-Eintrag?

Die SCHUFA erhebt nach eigenen Angaben Daten zu 67,2 Millionen Verbrauchern in Deutschland. Zu 90,7 % der Verbraucher liegen der Auskunftei zufolge ausschließlich positive Informationen vor – also etwa Meldungen zur Eröffnung von Giro- und Kreditkartenkonten oder über pünktlich zurückgezahlte Ratenkredite. Im Umkehrschluss liegen zu 9,3 % der Verbraucher bzw. rund 6,25 Millionen Personen auch negative Informationen vor.

Es gibt im Wesentlichen zwei „Quellen“ für Negativmerkmale. Erstens bezieht die SCHUFA Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie z. B. denen der Amtsgerichte. Dort finden sich Meldungen über sogenannte „harte“ Negativmerkmale. Darunter fallen z. B. ein Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Insolvenzverfahren.

Zweitens erhält die SCHUFA Informationen von ihren Vertragspartnern. Vertragspartner sind ca. 9.000 Unternehmen, darunter neben Banken auch Leasinggesellschaften, Mobilfunkanbieter und Versandhändler. Diese Unternehmen melden der SCHUFA vertragswidriges Verhalten.

Zu einem Negativmerkmal kommt es bei anhaltendem Zahlungsverzug trotz Mahnung. Der typische Ablauf bei einem im Verzug befindlichen Ratenkredit: Die Bank mahnt 2-3 mal und kündigt danach das Darlehen. Der Kredit wird dann zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. Erfolgt diese sofortige Rückzahlung nicht, kommt es zu einem negativen SCHUFA-Eintrag.

Zu Negativmerkmalen kommt es auch, wenn Rechnungen im Versandhandel und bei Mobilfunkanbietern dauerhaft nicht bezahlt werden. Maßgeblich für den SCHUFA-Eintrag ist die Vertragskündigung durch Mobilfunkanbieter bzw. die zweite oder dritte Mahnung des Versandhändlers.

Ein SCHUFA-Eintrag kann auf direktem Weg nur von Unternehmen veranlasst werden, die auch Vertragspartner der Auskunftei sind. Zahlungsverzug bzw. vertragswidriges Verhalten bei anderen Anbietern findet über einen etwas längeren Weg in den Datenbestand in Wiesbaden. Hier ist meist die Titulierung einer Forderung maßgeblich. Ebenso kann ein Nicht-Vertragspartner eine Forderung an ein Inkassounternehmen abtreten, das selbst Vertragspartner ist und der SCHUFA den Fall meldet. So kann z. B. auch Zahlungsverzug im Zusammenhang mit einem Mikrokredit bei einem ausländischen Anbieter gemeldet werden. Ein Mahnbescheid allein führt dagegen keinesfalls zu einem Negativeintrag.

Kurzfazit: Zu einem negativen SCHUFA-Eintrag kommt es, wenn ein Verbraucher bei einem Vertragspartner der SCHUFA trotz (zumeist mehrfacher) Mahnung im Zahlungsverzug bleibt. Entscheidend sind oft formale Vertragskündigungen z. B. bei Ratenkrediten und Girokonten.

Welche Folgen hat ein SCHUFA-Eintrag?

Die SCHUFA ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei und in viele Vertragsabschlüsse involviert. Zwar betont das Unternehmen stets, nicht selbst über Vertragsabschlüsse zu entscheiden: Dies läge allein in den Händen der Vertragspartner. De facto entscheiden die in Wiesbaden gespeicherten Informationen allerdings über die Möglichkeit von Vertragsabschlüssen.
Wird eine Bankfiliale besucht oder im Internet ein Antragsformular für einen Ratenkredit ausgefüllt, wird sehr schnell in Echtzeit eine SCHUFA-Anfrage vorgenommen. In aller Regel ist der Kreditantrag dann beendet und negativ beschieden. Weit mehr als 90 % der Banken in Deutschland vergeben selbst bei zwischenzeitlich erledigten Negativeinträgen keine Kredite. Noch schlechter sind die Erfolgschancen, wenn ein offener negativer SCHUFA-Eintrag vorliegt.
Nicht nur Ratenkredite sind für Verbraucher mit Negativmerkmalen nicht mehr erhältlich: Vertragspartner werden jegliche Form von Vorleistung ablehnen. Das gilt für Mobilfunkverträge mit subventioniertem Smartphone genauso wie für Bestellungen auf Rechnung.

Kurzfazit: Mit Negativmerkmalen sind i.d.R. keine Kredite und keine Verträge mit Vorleistung des Anbieters (subventionierte Smartphones, Bestellen auf Rechnung) möglich.

Verkürzte Speicherfristen: Wie lässt sich ein SCHUFA-Eintrag löschen?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag bleibt grundsätzlich drei volle Kalenderjahre ab dem Datum der Erledigung (also des vollständigen Ausgleichs der Forderung) gespeichert. Damit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist: Wurde eine Forderung am 01.07.2015 beglichen, erfolgt die Löschung zum 31.12.2018.
Mit den vor einigen Jahren eingeführten Regelungen zur verkürzten Speicherfrist bietet die SCHUFA Verbrauchern allerdings die Möglichkeit, einen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen – und zwar ohne dreijährige Wartezeit.

Dafür müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. So darf der Betrag der Forderung 2.000 EUR nicht überschreiten. Zudem darf es sich nicht um eine titulierte Forderung handeln. Schließlich muss die Forderung innerhalb von sechs Wochen ab der erstmaligen Meldung durch den Vertragspartner als beglichen gemeldet werden. Trifft nur eine dieser Voraussetzungen nicht zu, können die verkürzten Speicherfristen nicht in Anspruch genommen werden und der SCHUFA-Eintrag bleibt für längere Zeit bestehen.

Kurzfazit: Ein negativer SCHUFA-Eintrag bleibt i.d.R. drei volle Kalenderjahre gespeichert. Bei nicht titulierten Forderungen bis 2.000 EUR können die verkürzten Speicherfristen gelten.

SCHUFA-Selbstauskunft ist 1x pro Jahr kostenlos

Die Regelungen zur Speicherung gelten ausschließlich für zutreffende Angaben. Finden sich im Datenbestand falsche Einträge, werden diese auf Antrag des Verbrauchers durch die SCHUFA kostenlos korrigiert. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, mindestens einmal pro Jahr eine SCHUFA-Selbstauskunft einzuholen.

SCHUFA-Eintrag

Wirtschaftsauskunfteien sind gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, Verbrauchern mindestens einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zur Verfügung zu stellen. Die kostenlose SCHUFA-Auskunft firmiert bei der Wiesbadener Auskunftei als „Datenübersicht gemäß § 34 BDSG“.
Für den Antrag muss ein Formular ausgedruckt und ausgefüllt werden. Das Formular muss zusammen mit einer Kopie des Personalausweises per Post eingesandt werden. Die papierhafte SCHUFA-Eigenauskunft wird dann innerhalb einer Woche zugestellt. Sollen neben den gespeicherten Daten auch Scorewerte in der Auskunft aufgeführt sein, muss das entsprechende Feld („Übermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten“) angekreuzt werden.

Kurzfazit: Verbraucher können einmal pro Jahr eine SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern und sollten von diesem Recht auch Gebrauch machen. Fehlerhafte Einträge muss die SCHUFA unverzüglich und kostenlos korrigieren.

Was bringen kostenpflichtige Bonitätsprodukte?

Die SCHUFA bietet neben der gesetzlich vorgeschriebenen, kostenlosen Selbstauskunft diverse kostenpflichtige Bonitätsprodukte an. Dazu zählt z. B. die „SCHUFA Bonitätsauskunft“, die früher auch als Verbraucherauskunft bezeichnet wurde. Diese enthält nur die Informationen, die notwendig sind, um Vertrauen gegenüber Dritten aufzubauen – z. B. einem potentiellen Vermieter.
Diesem kann so nachgewiesen werden, dass keine Negativeinträge vorliegen. Detaillierte Angaben zu Konten, laufenden Krediten und anderen ordnungsgemäß geführten Vertragsverhältnissen enthält diese Auskunft jedoch nicht. Vermieter können keine Auskünfte über Mieter bei der SCHUFA beantragen, da sie nicht Vertragspartner der Auskunftei sind.

Mit dem Portal „meineSCHUFA“ hat die Auskunftei darüber hinaus einen Onlinezugang entwickelt. Gegen eine monatliche Gebühr ab ca. 4 EUR können Verbraucher über einen persönlichen Zugang ihre SCHUFA-Auskunft sofort online abrufen. Notwendig ist dafür ein Login. Die erstmalige Registrierung erfordert allerdings etwas mehr Zeit, weil Zugangsdaten per Post versendet werden. In dem Online-Portal ist der SCHUFA-Basisscore, nicht aber der SCHUFA-Branchenscore sichtbar.

Es gibt einige weitere Leistungen wie z. B. Schutz gegen und Hilfe bei Identitätsdiebstahl und Unternehmensauskünfte. Mit einer Unternehmensauskunft können sich Verbraucher über mögliche Auffälligkeiten bei Firmen informieren. Relevant ist das z. B. im Vorfeld eines Bau- oder Sanierungsvorhabens oder für die Prüfung eines Arbeitgebers.

Kurzfazit: Die SCHUFA Bonitätsauskunft dient z. B. zur Vorlage bei Vermietern und enthält nicht alle Informationen. Über das Portal „meineSCHUFA“ steht nach Anmeldung ein 24/7-Zugang zum eigenen Datenbestand zur Verfügung. Mit einer Unternehmensauskunft können z. B. Informationen über Baufirmen eingeholt werden. Alle diese Leistungen sind kostenpflichtig.

SCHUFA-Scorewerte: Lässt sich die Blackbox beeinflussen?

Der SCHUFA-Score entscheidet de facto über das Zustandekommen von Verträgen. Der Scorewert ist das Ergebnis eines mathematisch-statistischen Verfahrens, mit dem alle zu einer Person vorliegenden Informationen ausgewertet werden. Das Ergebnis ist ein Punktwert, der die statistische Wahrscheinlichkeit angeben soll, mit der eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Die SCHUFA berechnet einen so bezeichneten Basisscore. Dieser wird nur Verbrauchern übermittelt und dient zur groben Orientierung. Typische Werte für den Basisscore bewegen sich im Bereich von 95-99 %. Die SCHUFA räumt selbst ein, dass der Basisscore „durchaus“ von den Branchenscores abweichen kann, die Vertragspartnern übermittelt werden. Vertragspartner legen intern üblicherweise fest, mit welchen Scoreklassen Verträge abgeschlossen werden. Banken legen zusätzlich verschiedene Zinssätze für unterschiedliche Klassen fest, wenn Kredite bonitätsabhängig verzinst werden.

Liegt ein negativer SCHUFA-Eintrag vor, wird ein sehr schlechter oder gar kein Scorewert übermittelt. Auch ohne SCHUFA-Eintrag können die Scoorewerte allerdings zu schwach für einen Vertragsabschluss ausfallen. Worauf dies zurückzuführen ist, lässt sich im Einzelfall nicht immer ermitteln. Die SCHUFA legt die Details der Zusammensetzung ihrer Scorewerte nicht offen und wurde in dieser Praxis auch vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.

Es gibt lediglich einige Anhaltspunkte für mögliche Bewertungen. So wird davon ausgegangen, dass eine größere Anzahl kleiner Kredite (z. B. durch Ratenzahlungen im Handel) sich negativ auswirkt. Das gilt auch für den häufigen Wechsel des Girokontos und des Wohnortes. Langfristige Vertragsbeziehungen sowie pünktlich getilgte Kredite wirken sich dagegen positiv auf die Bonität aus.

SCHUFA-Eintrag löschen

Kurzfazit: Die Branchenscores entscheiden über Vertragsabschlüsse. Wie sie genau zusammengesetzt sind, ist ein Betriebsgeheimnis der SCHUFA. Langfristige Vertragsbeziehungen und eine gute Kredithistorie sind positiv, zu viele Kredite negativ.

Kredit trotz SCHUFA-Eintrag: Geht das wirklich?

Kredite ohne SCHUFA gibt es wirklich: Die Darlehen sind nicht unseriös, aber vergleichsweise teuer und nur für einen kleinen Teil der Verbraucher mit negativem SCHUFA-Eintrag erhältlich. Voraussetzung ist ein unbefristetes Anstellungsverhältnis mit einem monatlichen Mindesteinkommen von ca. 1.200-1.500 EUR. Die Zinssätze dieser Kredite bewegen sich auf dem Niveau von Dispositionskrediten, die maximal erhältlichen Kreditbeträge liegen zumeist unter 10000 Euro.

Ein Kreditvergleich in diesem Segment erübrigt sich, da es nur sehr wenige, im benachbarten EU-Ausland ansässige Anbieter gibt. Es bietet sich an, diese direkt oder über als klar seriös erkennbare Vermittler zu konsultieren. Eine einfache Internetsuche nach „Krediten ohne SCHUFA“ fördert leider viele Antragsformulare mit unlauteren Absichten (z. B. Vorkostenabzocke oder Adressdatenverkauf) zutage.
Kurzfazit: Kredite ohne SCHUFA gibt es – unter strengen Auflagen und zu hohen Zinssätzen.

SCHUFA-Eintrag: Loswerden oder damit leben – Infos und Tipps
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